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   OLG Rostock, 02.03.2001 - 1 W 63/00   

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https://dejure.org/2001,7613
OLG Rostock, 02.03.2001 - 1 W 63/00 (https://dejure.org/2001,7613)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.03.2001 - 1 W 63/00 (https://dejure.org/2001,7613)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. März 2001 - 1 W 63/00 (https://dejure.org/2001,7613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 276 Abs. 1, 2; ; ZPO § 331 Abs. 3; ; ZPO § 707; ; ZPO § 719

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 276 Abs. 1, Abs. 2 § 331 Abs. 3 § 707 § 719
    Zwangsvollstreckung aus Versäumnisurteil - einstweilige Einstellung - Anfechtung - "greifbare Gesetzeswidrigkeit" - Verteidigungsanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erkennendes Gericht; Einstellung der Zwangsvollstreckung; Versäumnisurteil; Sicherheitsleistung; Anfechtung; Greifbare Gesetzwidrigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus OLG Rostock, 02.03.2001 - 1 W 63/00
    Hierzu beruft sich die Beklagte auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (u.a. BVerfGE 52, 203 = MDR 1980, 117).
  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OLG Rostock, 02.03.2001 - 1 W 63/00
    Diese Voraussetzungen sind nur in seltenen, besonders gelagerten Fällen erfüllt, die insbesondere dadurch gekennzeichnet sind, daß die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. BGH NJW 1992, 983/984; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1450/1451).
  • OLG Frankfurt, 05.05.2000 - 12 W 95/00

    Schriftliches Vorverfahren: Maßgeblicher Zeitpunkt für eine rechtzeitige

    Auszug aus OLG Rostock, 02.03.2001 - 1 W 63/00
    Auch die Entscheidungen des OLG Düsseldorf (JR 1997, 161f) und des OLG Frankfurt (MDR 2000, 902) stehen dem nicht entgegen.
  • OLG Koblenz, 02.12.1997 - 5 W 750/97

    Annahme der greifbaren Gesetzeswidrigkeit gerichtlicher Entscheidungen

    Auszug aus OLG Rostock, 02.03.2001 - 1 W 63/00
    Diese Voraussetzungen sind nur in seltenen, besonders gelagerten Fällen erfüllt, die insbesondere dadurch gekennzeichnet sind, daß die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. BGH NJW 1992, 983/984; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1450/1451).
  • KG, 04.08.1989 - 24 W 4762/89
    Auszug aus OLG Rostock, 02.03.2001 - 1 W 63/00
    Nach Auffassung des Kammergerichts (vgl. MDR 1989, 1003), der sich das Schrifttum überwiegend angeschlossen hat (vgl. Zöller/Greger, a.a.O., Rn. 9 zu § 276; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59 Aufl., Anm. 17 und 20 zu § 331; Musielak/Stadler, ZPO, 2. Aufl., Anm. 20 zu § 331; Zimmermann, ZPO, 5. Aufl., Rn. 26 zu § 331) steht eine - wie hier - erst nach Ablauf der gesetzlichen Notfrist von zwei Wochen gefertigte und dem Gericht übermittelte Anzeige der Verteidigungsbereitschaft einem Versäumnisurteil nur dann entgegen, wenn sie bei der für das erkennende Gericht zuständigen Abteilung der Geschäftsstelle eingegangen ist, bevor das mit sämtlichen Unterschriften 1 versehene Versäumnisurteil dort vorgelegt wird.
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